Grundsteuer für Jahreszahler sowie Hundesteuer und Fremdenverkehrsabgabe wird zur Zahlung fällig
Wir weisen alle Grundstückseigentümer, Hundebesitzer sowie Veranlagte zur Zahlung der Fremdenverkehrsabgabe (betrifft nur den staatlich anerkannten Erholungsort Hetzdorf) darauf hin, dass die Grundsteuer A und B für alle Jahreszahler sowie die Hundesteuer und die Fremdenverkehrsabgabe am
01.07.2021 zur Zahlung fällig werden.
Alle Steuerpflichtigen, die der Gemeinde bisher keine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen erteilt haben, überweisen den Jahresbetrag bitte auf eines der folgenden Konten der Gemeinde Halsbrücke
- IBAN-Nr.: DE86 8702 0086 4570 1166
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BIC: HYVEDEMM497
HypoVereinsbank Chemnitz - IBAN-Nr.: DE90 8705 2000 3330 0001 38
BIC: WELADED1FGX
Sparkasse Mittelsachsen
bzw. zahlen den Betrag bar in der Kasse der Gemeinde zu den Öffnungszeiten ein
Bitte nutzen Sie für folgende Fälligkeiten auch das SEPA-Lastschriftverfahren. Die Gemeinde zieht sich dann zur Fälligkeit den Betrag von Ihrem Konto ein.
Natürlich werden auch Teilbeträge bei Ab- oder Anmeldung während des Kalenderjahres berücksichtigt und ebenfalls vom Konto eingezogen bzw. erstattet. Das entsprechende Formular dafür erhalten Sie im Gemeindeamt oder hier zum Download.
Bitte überweisen Sie die Beträge rechtzeitig auf eines der o.g. Konten, damit Ihnen zusätzliche Kosten für das Mahnverfahren erspart bleiben.
A. Zimmer
Leiterin Finanzen